Auflagenfrist aus WS21/22 für BA-Abschluss: 30.09.22
Auflagenfrist aus WS21/22 für Nachweis Bachelorabschluss auf 30.09.22 verschoben
Die Nachweisfrist für diejenigen Studierenden, die sich im Wintersemester 2021/2022 in einen Masterstudiengang mit der Auflage eingeschrieben haben, den Abschluss des Bachelor-Studiums bis zum 31.03.2022 nachzuweisen, ist auf den 30.09.2022 verlängert worden. (§11 Abs. 1)
siehe auch Newsletter Studium und Lehre, Ausgabe 20/2021 unter Punkt 3
zuletzt bearbeitet am: 24.06.2022