School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Erweiterungsstudiengang

An der Bergischen Universität können zum Kombinatorische Bachelor weitere Fächer in einem oder mehreren Erweiterungsstudiengängen studiert werden.

Entsprechend der Prüfungsordnung des Erweiterungsstudiengangs des KombiBA gelten folgende Zugangsvoraussetzungen für eine Einschreibung in den Erweiterungsstudiengang zum Kombinatorischen Bachelor:

Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder ein mindestens gleichwertig anerkannter Abschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten.

  • Bewerbungen erfolgen über das Studierendensekretariat (Onlinebewerbung) zu den festgelegten Fristen
  • bitte beachten, dass die Zulassungsbeschränkungen (NC) auch für das Erweiterungsstudium gelten und eine Bewerbung nur zu den angegebenen NC-Fristen möglich ist.
  • bitte beachten, dass bei abgeschlossenem Erstabschluss das Erweiterungsstudium als Zweitstudium zählt und für einen NC-Studiengang ein besonderes Bewerbungsverfahren erforderlich ist,
    siehe: Info Zweitstudium.
     
  • der Einstieg ins 1. Fachsemester ist jeweils nur zum Wintersemester möglich

Voraussetzungen:

  • Eingeschrieben im Studiengang Kombinatorischer Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts (KBA) oder im Bachelor für angewandte Naturwissenschaften (BApplSc) an der Bergischen Universität
    sowie der Nachweis von in diesem Studiengang bereits erbrachten Studienleistungen im Umfang von insgesamt mindestens 60 LP (nachzweisen über einen Komtoauszug/ToR).
  • Für Studierende, die bereits im kombinatorischen Bachelor of Arts an der Bergischen Universität immatrikuliert sind und hierbei einen auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränken Teilstudiengang studieren, ist die Aufnahme eines Erweiterungsstudiums in einem weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang nicht zulässig!
    Dies wird durch den § 48 Abs. 2 des Hochschulzukunftsgesetzes geregelt.
    Es besteht lediglich die Möglichkeit, um ein weiteres zulassungsfreies Fach zu erweitern.
    Dies betrifft derzeit Studierende in den Teilstudiengängen "Germanistik und Mathematik für die Grundschule" und "Biologie" im kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts

Antrag und Bewerbung

  • zur Einschreibung muss der Nachweis über mind. 60 LP erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht/ToR)  zusammen mit dem Umschreibeformular beim Studierendensekretariat eingereicht werden,
  • für NC-Teilstudiengänge ist zusätzlich die Onlinebewerbung erforderlich - (bitte beachten Sie, dass die Zulassungsbeschränkungen auch für das Erweiterungsstudium gelten und eine Bewerbung nur zu den angegebenen Fristen möglich ist)
  • der Einstieg ins 1. Fachsemester ist in der Regel jeweils nur zum Wintersemester möglich

Weitere Hinweise

  • der Zugang zu einigen Teilstudiengängen im Erweiterungsstudiengang des kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Arts setzt zudem den Nachweis der spezifischen Eignung für das jeweilige Fach voraus (Design Audiovisueller Medien, Design Interaktiver Medien, Farbtechnik/ Raumgestaltung/ Oberflächentechnik, Kunst, Doppelfach Kunst, Mediendesign und Designtechnik, Musik, Sportwissenschaft).
  • Informationen zum Nachweis der fachspezifischen Eignung in den einzelnen Teilstudiengängen finden sich hier.
  • im Erweiterungsstudiengang gelten die Prüfungsordnungen (Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen); für den kombinatorischen Studiengang Bachelor of Arts und den jeweils entsprechenden Teilstudiengang
  • die Abschlussarbeit entfällt
  • je nach zuvor absolvierten Fächern sind Anrechnungen möglich, zumal einschlägige Leistungen im Erweiterungsstudium ggf. erneut anrechenbar sind.
  • da für den Erweiterungsstudiengang keine Gesamtnote errechnet wird, können Anrechnungen ggf. unbenotet bleiben.
  • Nachweise und Zeugnis für das Erweiterungsstudium gelten nur in Verbindung mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder einem mindestens gleichwertig anerkannten Abschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten.

zuletzt bearbeitet am: 14.03.2024

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