School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Erweiterungsstudiengang Bachelor of Education SoPäd

An der Bergischen Universität können zum Kombinatorischen Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung weitere Fächer in einem oder mehreren Erweiterungsstudiengängen studiert werden.

Es können nur die Fächer im Erweiterungsstudium studiert werden.
Die Förderschwerpunkte können nicht im Erweiterungsstudium gewählt werden.

Entsprechend der Prüfungsordnung des Erweiterungsstudiengangs des BEd-SoPäd gelten folgende Zugangsvoraussetzungen für eine Einschreibung in den Erweiterungsstudiengang zum Bachelor of Education SoPäd:

Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang Sonderpädagogische Förderung an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder ein mindestens gleichwertig anerkannter Abschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten.

  • Bewerbungen erfolgen über das Studierendensekretariat (Onlinebewerbung) zu den festgelegten Fristen
  • der Einstieg ins 1. Fachsemester ist jeweils nur zum Wintersemester möglich

Voraussetzungen:

  • Eingeschrieben im Studiengang Kombinatorischer Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Education (BEd-SoPäd) an der Bergischen Universität
    sowie der Nachweis von in diesem Studiengang bereits erbrachten Studienleistungen im Umfang von insgesamt mindestens 60 LP (nachzuweisen über Ihren Kontoauszug/ToR).

Antrag und Bewerbung

  • zur Einschreibung muss der Nachweis über mind. 60 LP erbrachten Studienleistungen (Leistungsübersicht/ToR)  zusammen mit dem Umschreibeformular beim Studierendensekretariat eingereicht werden,
  • der Einstieg ins 1. Fachsemester ist in der Regel jeweils nur zum Wintersemester möglich

Weitere Hinweise

  • der Zugang zu einigen Teilstudiengängen im Erweiterungsstudiengang des kombinatorischen Studiengangs Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung setzt zudem den Nachweis der spezifischen Eignung für das jeweilige Fach voraus (Kunst, Musik, Sport).
  • Informationen zum Nachweis der fachspezifischen Eignung in den einzelnen Teilstudiengängen finden sich hier.
  • im Erweiterungsstudiengang gelten die Prüfungsordnungen (Allgemeine und fachspezifische Bestimmungen); für den kombinatorischen Studiengang Bachelor of Education und den jeweils entsprechenden Teilstudiengang
  • die Abschlussarbeit entfällt
  • je nach zuvor absolvierten Fächern sind Anrechnungen möglich, zumal einschlägige Leistungen im Erweiterungsstudium ggf. erneut anrechenbar sind.
  • da für den Erweiterungsstudiengang keine Gesamtnote errechnet wird, können Anrechnungen ggf. unbenotet bleiben.
  • Nachweise und Zeugnis für das Erweiterungsstudium gelten nur in Verbindung mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss an einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) oder einem mindestens gleichwertig anerkannten Abschluss mit insgesamt mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten.

zuletzt bearbeitet am: 14.03.2024

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