School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Master of Education Lehramt an Grundschulen M.Ed.-G

Steckbrief

Abschluss:   Master of Education Lehramt an Grundschulen (M.Ed.-G)
M.Ed. Kombi: Sprachliche Grundbildung, Mathematische Grundbildung, Unterrichtsfach/Lernbereich und Bildungswissenschaften

Beginn:  Wintersemester und Sommersemester
Dauer:  4 Semester

Zugang:

abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor)
3 Fächer/Lernbereiche für LA G gem. LZV
fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Praxiselemente
Bewerbung und Einschreibung über ein Zugangsverfahren

Studium M.Ed.-G

Im Masterstudium M.Ed.-G werden die Lernbereiche sprachliche und mathematische Grundbildung, ein weiteres Fach oder ein Lernbereich für das Lehramt an Grundschulen sowie Bildungswissenschaften studiert.
Die möglichen Fachkombinationen an der BUW finden Sie hier.

Die Regelstudienzeit für den Studiengang Master of Education – Lehramt an Grundschulen – beträgt einschließlich der Abschlussarbeit („Master-Thesis“) vier Semester.
Im Masterstudium sind im Rahmen von Präsenzzeiten, Praktika, Vor- und Nachbereitungen sowie
der Abschlussarbeit insgesamt 120 Leistungspunkte (LP) zu erwerben.

Die zu erwerbenden Studien- und Prüfungsleistungen teilen sich wie folgt auf:

1. In den Teilstudiengängen 1 Lernbereich Sprachliche Grundbildung und 4 Lernbereich Mathematische Grundbildung insg. 36 LP darunter -

  • jeweils 16 LP in den Teilstudiengängen 1 und 4 (darunter bis zum Masterabschluss im Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und im Lernbereich Mathematische Grundbildung jeweils mindestens 15 LP Fachdidaktik – einschließlich im Bachelorstudiengang nachgewiesener Fachdidaktikstudien)

sowie

  • 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich 2 LP Studienprojekt
    in einem der beiden Teilstudiengänge sprachliche Grundbildung (TS1) oder mathematische Grundbildung (TS4)

2. Im Teilstudiengang 2 zweites Fach: 16 LP darunter

  • Fachdidaktik
    (bis zum Masterabschluss mind. 12 LP Fachdidaktik inkl. Bachelorstudien)
    und
  • 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters einschließlich
    2 LP Studienprojekt.

3. Im Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften: 34 LP darunter

  • 6 LP Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte sowie
  • 4 LP Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung des Praxissemesters

4. Forschungsprojekt in einem der Teilstudiengänge 1, 2, 3 oder 4: 6 LP

  • Ist in den Prüfungsordnungen der Teilstudiengänge 1, 2 und 4 kein Projekt/Forschungsprojekt vorgesehen, muss das Forschungsprojekt in Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften durchgeführt werden.*

5. Schulpraktischer Teil des Praxissemesters am Lernort Schule 13 LP
(Das Modul Praxissemester mit 25 LP setzt sich zusammen aus den Vor-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen zum Praxissemester in den Teilstudiengängen 1 oder 4, 2 und 3 mit insg. 12 LP und dem schulpraktischen Teil mit 13 LP)

6. Abschlussarbeit Masterthesis in einem der Teilstudiengänge 15 LP
(§ 20 Prüfungsordnungen MEd-G - Allgemeine Bestimmungen)

*Für das Forschungsprojekt ist mindestens in der Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) des Teilstudiengangs 3 (Bildungswissenschaften) ein Modul eingerichtet, innerhalb dessen man zwischen verschiedenen Lehrangeboten wählen kann.

Studienorganisation und -beratung

Die Lehrangebote zu den Modulen der Teilstudiengänge finden sich im
Studierenden--Portal StudiLöwe unter Master > Lehramt an ..... MEd

Info und Beratung zum Studienaufbau in den Teilstudiengängen:
auf den Seiten der Fachgruppen in den Fakultäten
und über die Studienfachberater der jeweiligen Teilstudiengänge.

Info und Beratung zum bildungswissenschaftlichen Studium:
Institut für Bildungsforschung IfB

Info und Beratung zur Anmeldung von Prüfungen:
Zentrales Prüfungsamt unter Studiengänge

Prüfungsordnungen

Für das Studium Master of Education Lehramt an Grundschulen M.Ed.-G gelten fünf Prüfungsordnungen, ergänzt durch 4 Modulhandbücher:

  • Allgemeine Bestimmungen für den Master of Education G
    Abbildung der Struktur des Studiengangs, Zugangsvoraussetzungen, Fachkombinationen, Prüfungsformen, Modul Praxissemester, Masterthesis etc.
     
  • Fachspezifische Bestimmungen für die zugehörigen Teilstudiengänge 1, 2, 4 und 3
    fachspezifische Zugangsvoraussetzungen, Module und Modulabschlussprüfungen (MAP)
     
  • Modulhandbücher Teilstudiengänge 1, 2, 4 und 3 - ausführliche Modulbeschreibungen: Aufbau und Struktur der Module inkl. aller Modulkomponenten und der jeweils zu erbringenden Prüfungsleistungen (UBL, MAP).
    Die Veranstaltungen zu den Modulkomponenten sind in StudiLöwe in den Teilstudiengängen zu finden.
  • Prüfungsordnungen M.Ed.-G im systematischen Index  
  • Modulhandbücher

Rechtliche Rahmenvorgaben Lehrer*innenbildung NRW

Der Lehrer*innenausbildung an der Bergischen Universität liegen zugrunde:

  • das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) NRW vom 12. Mai 2009, geändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2016, zuletzt geändert 2021
    Gesamtfassung LABG 2009 inkl. aller Änderungen (Stand Mai 2021)
     
  • und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016 und der ff. Änderungen des Landes Nordrhein-Westfalen
    Gesamtfassung LZV inkl. aller Änderungen
    (Stand 18.06.2021)
    In der LZV sind die Zugangsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen in NRW festgelegt, die in den jeweiligen Studiengängen – Kombinatorische Bachelorstudiengänge und Kombinationsstudiengänge Master of Education - an den Universitäten erworben werden:
    Zugelassene Fachkombinationen, Umfang fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Leistungen, Praxiselemente, bildungswissenschaftliche Inhalte, Inklusion etc.

zuletzt bearbeitet am: 16.11.2023

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