School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Zugangsvoraussetzungen Dualer Master of Education Lehramt an Berufskollegs für FH-Absolvent*innen

Die Bergische Universität Wuppertal bietet für FH-Absolvent*innen und ab WS23/24 auch für Uni-Absolvent*nnen mit Bachelorabschluss einen berufsintegrierten dualen Master of Education – Lehramt an Berufskollegs für die großen beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbautechnik in Kombination mit einer korrespondierenden kleinen Fachrichtung (sog. affine Fächerkombinationen) sowie für Chemietechnik an.
Voraussetzung für das Duale Studium Lehramt an Berufskollegs ist gem. u.g. Erlass die parallele Anstellung an einem Berufskolleg in NRW.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester.

Der duale Master of Education – Lehramt an Berufskollegs wendet sich an Interessent*innen, mit einem einschlägigen FH- oder Uni-Bachelor-Abschluss in einem der folgenden Studiengänge:

  • Elektrotechnik, Energietechnik, Fahrzeugtechnik, Fertigungstechnik, Mechatronik, Nachrichtentechnik, Technische Informatik, Informationstechnik, Automatisierungstechnik, Maschinenbautechnik, Versorgungstechnik, Chemietechnik, Verfahrenstechnik sowie ggfs. vergleichbarer Studiengänge

und gleichzeitig als Lehrer*innen an einer berufsbildenden Schule angestellt sind, ohne über eine Lehramtsbefähigung bzw. eine Zugangsberechtigung zum Vorbereitungsdienst zu verfügen.

Rechtliche Grundlage Runderlass Einstellung von FH-Absolvent*innen

Grundlage für die Einstellung von Fachhochschulabsolvent*innen und Universitätsabsolvent*innen (ab 05.2023) an Berufskollegs mit der Verpflichtung, die vollständige Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs über den dualen Studiengang Master of Education an der Bergischen Universität Wuppertal sowie den anschließenden berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu erwerben, ist der

Studium Dual MED-BK und Nachweis Anstellung an der Schule

Da das Duale Studium Master of Education Lehramt an Berufskollegs an die Anstellung an einer berufsbildenden Schule gem. o.g. Erlass gebunden ist (siehe auch § 2 Prüfungsordnung Dual-MEd-BK), muss während des Studiums turnusmäßig nachgewiesen werden, dass die vertragliche Anstellung noch besteht.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

M.Ed.-Dual BK Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Für die Aufnahme in den Dualen Kombinationsstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit Abschluss Master of Education (M.Ed.-BK-Dual) sind folgende allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erbringen:

  1. Abschluss eines FH oder Uni Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs (nur FH) 180 LP
    beruflicher Fachrichtungen aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik oder Chemietechnik
    (mehr unter Fachkombinationen)
  2. für die gewählten Teilstudiengänge 1 und 2 der Nachweis von zusammen mindestens 164 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) entsprechend den in den fachspezifischen Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen, wovon entweder
    115 LP in einer großen beruflichen Fachrichtung und
    49 LP in einer passenden kleinen beruflichen Fachrichtung
    oder
    75 LP in einer beruflichen Fachrichtung und
    89 LP in einer weiteren beruflichen Fachrichtung
    bzw. eines Unterrichtsfachs (Chemie) nachgewiesen sind
     
  3. Anstellung als Lehrkraft an einem Berufskollegs des Landes Nordrhein-Westfalen
    auf Grundlage des Erlasses vom 23. Dezember 2016, verlängert am 07.09.2021, geändert am 14.04.2023
    und Unterrichtstätigkeit an diesem BK.
  4. Bachelorthesis im Umfang von mind. 8 LP
  5. Nachweis von Kenntnissen in einer Fremdsprache
    (in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung)

Fächerkombinationen

Durch das Lehrerausbildungsgesetz ist vorgeschrieben, welche Fächer im Lehramt an Berufskollegs miteinander kombiniert werden können.

Die folgenden Tabellen zeigen die Kombinationsmöglichkeiten der beruflichen Fachrichtungen im Dualen Studiengang M.Ed.-BK-Dual der Bergischen Universität Wuppertal.

Für das Lehramt an Berufskollegs gibt es verschiedene grundsätzliche Möglichkeiten:
Es können

  • eine große berufliche Fachrichtung mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung oder
  • zwei berufliche Fachrichtungen

kombiniert werden.

Berufliche Fachrichtungen

Teilstudiengang 1 Teilstudiengang 2
große berufliche Fachrichtung* kleine berufliche Fachrichtung**
Elektrotechnik Automatisierungstechnik
Energietechnik
Informationstechnik
Nachrichtentechnik
Technische Informatik
Maschinenbautechnik Automatisierungstechnik
Fahrzeugtechnik
Fertigungstechnik
Informationstechnik
Technische Informatik
Versorgungstechnik
*hier gelten die Prüfungsordnungen (Fachspezifische Bestimmungen) für die Teilstudiengänge Elektrotechnik, Maschinenbautechnik im Dual MEd BK ** hier gilt die Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang "Kleine Berufliche Fachrichtung im Dual MEd BK"
   
berufliche Fachrichtung 75 LP*** Berufliche Fachrichtung 89 LP****
Chemietechnik Chemie
Elektrotechnik
Maschinenbautechnik
Elektrotechnik Maschinenbautechnik
Chemietechnik
Maschinenbautechnik Chemietechnik
Elektrotechnik
*hier gelten die Prüfungsordnungen (Fachspezifische Bestimmungen) für die Teilstudiengänge Chemietechnik, Elektrotechnik, Maschinenbautechnik im Dual MEd BK ** hier gilt die Prüfungsordnung (Fachspezifische Bestimmungen) für den Teilstudiengang "Berufliche Fachrichtung/ Unterrichtsfach im Dual MEd BK"

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der Fachrichtungen im Dualen Master of Education BK - fachspezifischen Bestimmungen - legen in §1 folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen fest:

Berufliche Fachrichtungen

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 10 LP in Synthesechemie (Anorganische Chemie, Organische Chemie),
    davon mindestens 5 LP in Praktika, 
  • 10 LP in Analytischer Chemie,
    davon mindestens 5 LP in Praktika, 
  •  5 LP in Physikalischer Chemie sowie
  • 10 LP in Technischer Chemie

Chemietechnik kann nur als Teilstudiengang 1 studiert werden

Kombination mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung:

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Kombination mit einer zweiten beruflichen Fachrichtung:

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)
  • im Fall Elektrotechnik als zweite berufliche Fachrichtung sind 89 LP nachzuweisen

 

Kombination mit einer kleinen beruflichen Fachrichtung:

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Maschinenbau
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

Kombination mit einer zweiten beruflichen Fachrichtung oder einem Unterrichtsfach:

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien in der beruflichen Fachrichtung Maschinenbau
    (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)
  • im Fall Maschinenbautechnik als zweite berufliche Fachrichtung sind 89 LP nachzuweisen

 

Kleine Berufliche Fachrichtungen

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 49 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
    davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Regelungstechnik,
    • 5 LP im Bereich Softwaretechnik / Algorithmen und
    • 5 LP im Bereich Mess- /Sensortechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 49 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Energietechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 10 LP im Bereich Energiesysteme/ -netze
    • 5 LP im Bereich Antriebstechnik

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik durch Studium eines Bachelorstudiengangs (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
  • mindestens 49 LP in der kleinen beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) Fahrzeugtechnik nachweisen, davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Fahrzeugantriebe,
    • 5 LP im Bereich Grundlagen der Fluidtechnik und
    • 5 LP im Bereich Mess- & Regelungstechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP in der großen beruflichen Fachrichtung Maschinenbautechnik durch Studium eines Bachelorstudiengangs (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
  • mindestens 49 LP in der kleinen beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) Fertigungstechnik nachweisen, davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Werkzeugmaschinen / Fügetechnik,
    • 5 LP im Bereich Produktionssysteme und
    • 5 LP im Bereich Mess- & Regelungstechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 49 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Informationstechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Softwaretechnologie,
    • 5 LP im Bereich Internet-/ Kommunikationstechnologien und
    • 5 LP im Bereich Digitaltechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
  • mindestens 49 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Nachrichtentechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Kommunikationstechnik,
    • 5 LP im Bereich Kommunikationsnetze/ -systeme und
    • 5 LP im Bereich Schaltungstechnik.

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbautechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 49 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Technische Informatik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Rechnerarchitektur / Eingebettete Systeme,
    • 5 LP im Bereich Rechnernetze / Datenbanken
    • 5 LP im Bereich Elektronik / Hardwarenahe Programmierung

Kann nur in Kombination mit dem Teilstudiengang Bautechnik oder Maschinenbautechnik studiert werden,

  • mindestens 115 LP Bachelorstudien in der großen beruflichen Fachrichtung (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) und
     
  • mindestens 49 LP Bachelorstudien in der kleinen beruflichen Fachrichtung Versorgungstechnik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens
    • 5 LP im Bereich Energiemanagement,
    • 5 LP im Bereich Grundlagen der Regelungstechnik und
    • 5 LP im Bereich Klimatechnik / Sanitärtechnik oder Wassertechnlogie.

zuletzt bearbeitet am: 16.11.2023

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