School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

M.Ed.-G Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Für die Aufnahme in den Kombinationsstudiengang Lehramt an Grundschulen mit Abschluss Master of Education (M.Ed.-G) sind folgende allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erbringen:

  1. Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs 180 LP
    mit mathematischer und Sprachlicher Grundbildung, einem weiteren Fach oder Lernbereich und Bildungswissenschaften (mehr unter Fachkombinationen)
  2. für die Lernbereiche Sprachliche und Mathematische Grundbildung je mind. 36 LP sowie
    für das in Teilstudiengang 2 gewählte Fach mind. 52 LP entsprechend den in §1 der PO fachspezifische Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen
  3. mindestens 38 LP Bildungswissenschaften,
    einschließlich einschließlich mind. 12 LP Grundschulpädagogik, eines Eignungs- und Orientierungspraktikums gem. § 7 LZV sowie eines mindestens vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gemäß § 9 der Lehramtszugangsverordnung,
  4. Bachelorthesis im Umfang von mind. 8 LP
  5. Insgesamt (Bachelor-)Leistungen, die für den Zugang zum Masterstudium relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.

Sprachvoraussetzungen, spezifische Eignung und Auslandsaufenthalt

Für den Zugang zu allen Studiengängen Master of Education (M.Ed.) sind mit dem Zugangsantrag zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auch Latein) nachzuweisen: sie sind in der Regel nachgewiesen durch die Hochschulzugangsberechtigung.

Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.

Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) muss anhand der mit dem Zugangsantrag vorgelegten Unterlagen eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar sein:
Kunst, Musik und Sport

Fachspezifische Eignung

Für den Zugang zu diesen Teilstudiengängen ist zudem der Nachweis der auf die Anforderung für das jeweilige Lehramt abgestimmten spezifischen Eignung erforderlich, der in der Regel mit dem Zugang zu einem einschlägigen Bachelorstudium erbracht wurde:
Kunst, Musik und Sport

  • Wenn dieser Nachweis bereits mit der Aufnahme in ein einschlägiges Bachelorstudium erbracht wurde,
    muss dies mit dem Antrag auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education nachgewiesen werden. Bei gestalterischen Studiengängen (Kunst) empfiehlt es sich, dem Antrag hierzu aussagekräftige Unterlagen (Arbeitsproben) beizufügen.
  • Sofern im Zugangsverfahren festgestellt wird, dass der Nachweis nicht vorliegt, wird auf Antrag die Möglichkeit gegeben, die Eignung gegebenenfalls in besonderen Verfahren durch den jeweiligen Fach-Prüfungsausschuss feststellen zu lassen.

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education ist mit dem Zugangsantrag ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in dem jeweiligen Teilstudiengang nachzuweisen:
Englisch

  • Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land zu absolvieren, in dem die Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird (§2 Abs. 3 Satz 7).
  • Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.
  • Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den jeweiligen Studiengang Master of Education nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. 
  • Hinweise zur Anerkennung auf den Auslandsaufenthalt finden Sie hier

Fächerkombinationen

Durch das Lehrerausbildungsgesetz ist vorgeschrieben, welche Fächer im Lehramt an Grundschulen (G) miteinander kombiniert werden können.

Für das Lehramt an Grundschulen sind die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung sowie ein weiterer Lernbereich oder ein Unterrichtsfach zu studieren.

Die folgende Tabelle gibt mit Blick auf die Studienangebote der Bergischen Universität an, welche Lernbereiche und Unterrichtsfächer studiert werden können. Dabei sind die beiden Lernbereiche aus der ersten Spalte und ein Lernbereich oder Unterrichtsfach aus der zweiten Spalte erforderlich.

In Klammern ist dabei die Bezeichnung des zugehörigen Teilstudiengangs im Kombi-Bachelor angegeben, sofern die Bezeichnung von der des Master-Faches abweicht.

Fachkombinationen M.Ed. Grundschule

Teilstudiengang 1
und
Teilstudiengang 4
Teilstudiengang 2
sprachliche Grundbildung* Englisch
(Anglistik/Amerikanistik Profil P)
mathematische Grundbildung* Natur- und Gesellschaftswissenschaften
(Sachunterricht)**
  Evangelische Religion
  Katholische Religion
  Kunst
  Musik
  Sport
*im KBA: Germanistik und Mathematik
für die Grundschule
**"Grundlagen der Naturwissenschaften und der Technik"
im Profil "Grundschule"
oder Geschichte
oder Geographie
oder Sozialwissenschaften mit Profil
"Lernbereich Gesellschaftswissenschaften"

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Lernbereiche und Fächer im Master of Education Grundschule - fachspezifischen Bestimmungen - legen in §1 folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen fest:

mindestens 38 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

  • einschließlich mind. 12 LP Grundschulpädagogik
  • einschließlich eines Eignungs- und Orientierungspraktikums im Umfang von 25 Praktikumstagen gem. §7 LZV
  • sowie eines mind. vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gem. §9 LZV

mindestens 36 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 9 LP fachdidaktische Studien einschließlich 2 LP inklusionsorientierte Studien
  • sowie fachwissenschaftliche Studien in den Teilfächern
    Neuere Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft

mindestens 36 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 8 LP fachdidaktische Studien.

mindestens 52 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) nachweisen, davon

  • mindestens 14 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Sprachwissenschaft,
  • mindestens 14 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Literaturwissenschaft
  • mindestens 12 LP Sprachpraxis Englisch und
  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien,
  • sowie 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

  • mindestens 52 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit).

mindestens 52 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 12 LP fachdidaktische Studien
  • sowie 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien).

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Kunst)

sowie mindestens 53 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 32 LP Fachpraxis, von diesen
    • je mindestens 6 LP Zeichnen, Malerei, Skulptur/Plastik und Fotografie oder Film
    • mindestens 6 LP Vertiefungsstudium Kunstpraxis,
  • mindestens 15 LP Fachwissenschaft, von diesen
    • mindestens 10 LP Kunstgeschichte
  • mindestens 6 LP Kunstpädagogik, von diesen
    • mindestens 2 LP Grundfragen der Kunstpädagogik und
    • mindestens 2 LP Bildnerisches Gestalten bei Kindern und Jugendlichen.

Die Adäquanz der Leistungen ist ggf. durch Arbeitsproben zu belegen
 

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Musik)

mindestens 52 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien.

mindestens 52 LP Bachelorstudien in der Fachrichtung Sachunterricht (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 5 LP fachdidaktische Studien.

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (sportpraktische Felder)

sowie mindestens 52 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindesten 5 LP fachdidaktische Studien.

zuletzt bearbeitet am: 03.01.2024

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