School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

M.Ed.-GymGe Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Für die Aufnahme in den Kombinationsstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit Abschluss Master of Education (M.Ed.-GymGe) sind folgende allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erbringen:

  1. Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs 180 LP
    mit mind. zwei Fächern Profil GymGe und Bildungswissenschaften (mehr unter Fachkombinationen)
  2. mindestens 75 LP fachwissenschaftliche und fachdidaktische Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit) in den beiden Fächern entsprechend den in §1 der PO fachspezifische Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen
  3. mindestens 14 LP Bildungswissenschaften,
    einschließlich eines Eignungs- und Orientierungspraktikums gem. § 7 LZV
    sowie eines mindestens vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gemäß § 9 der Lehramtszugangsverordnung,
  4. Bachelorthesis im Umfang von mind. 8 LP
  5. Insgesamt (Bachelor-)Leistungen, die für den Zugang zum Masterstudium relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.

Sprachvoraussetzungen, spezifische Eignung und Auslandsaufenthalt

Für den Zugang zu allen Studiengängen Master of Education (M.Ed.) sind mit dem Zugangsantrag zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auch Latein) nachzuweisen: sie sind in der Regel nachgewiesen durch die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.

  • Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen ist gem. §2 (3) mit dem Zugangsantrag zudem das Latinum, das Graecum oder das Hebraicum nachzuweisen:
    Geschichte, Latein, Evangelische und Katholische Religion, Philosophie/ Praktische Philosophie.
    Die speziellen Informationen stehen beim Fach unter fachspezifische Zugangsvoraussetzungen (s.u.)
     

Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) muss anhand der mit dem Zugangsantrag vorgelegten Unterlagen eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar sein:
Kunst, Doppelfach Kunst, Musik und Sport

Fachspezifische Eignung

Für den Zugang zu diesen Teilstudiengängen ist zudem der Nachweis der auf die Anforderung für das jeweilige Lehramt abgestimmten spezifischen Eignung erforderlich, der in der Regel mit dem Zugang zu einem einschlägigen Bachelorstudium erbracht wurde:
Kunst, Doppelfach Kunst, Musik und Sport

  • Wenn dieser Nachweis bereits mit der Aufnahme in ein einschlägiges Bachelorstudium erbracht wurde,
    muss dies mit dem Antrag auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education nachgewiesen werden. Bei gestalterischen Studiengängen (Kunst) empfiehlt es sich, dem Antrag hierzu aussagekräftige Unterlagen (Arbeitsproben) beizufügen.
  • Sofern im Zugangsverfahren festgestellt wird, dass der Nachweis nicht vorliegt, wird auf Antrag die Möglichkeit gegeben, die Eignung gegebenenfalls in besonderen Verfahren durch den jeweiligen Fach-Prüfungsausschuss feststellen zu lassen.
  •  

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) ist mit dem Zugangsantrag ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in dem jeweiligen Teilstudiengang nachzuweisen:
Englisch, Französisch und Spanisch

  • Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land zu absolvieren, in dem die Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird (§2 Abs. 3 Satz 7).
  • Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.
  • Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den jeweiligen Studiengang Master of Education nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. 
  • Hinweise zur Anrechnung auf den Auslandsaufenthalt finden Sie hier

Fächerkombinationen

Durch das Lehrerausbildungsgesetz ist vorgeschrieben, welche Fächer im Lehramt GymGe miteinander kombiniert werden können. Bestimmte Fächer gelten dabei als Kernfächer, von denen mindestens eines als Unterrichtsfach zu wählen ist.

Die folgende Tabelle gibt mit Blick auf die Studienangebote der Bergischen Universität für den M.Ed.-GymGe an, welche Fächer als Kernfächer gelten (Spalte 1) und so mit einem anderen Kernfach oder einem weiteren Fach (Spalte 2) als Unterrichtsfächer kombiniert werden können.

Es ist somit für Teilstudiengang 1 ein Fach aus Spalte 1 und für Teilstudiengang 2 ein Fach aus Spalte 2 zu wählen. In Klammern ist dabei die Bezeichnung des zugehörigen Teilstudiengangs im Kombi-Bachelor angegeben, sofern die Bezeichnung von der des Master-Faches abweicht.

Fachkombinationen M.Ed.-GymGe

Teilstudiengang 1
Kernfach
Teilstudiengang 2
Biologie zweites Kernfach siehe linke Spalte
(außer Doppelfach Kunst)
Chemie oder
eines der weiteren Unterrichtsfächer:
Deutsch (Germanistik) Geographie
Englisch (Anglistik/Amerikanistik) Informatik
Evangelische Religion Kunst
Französisch Musik (Musik für Gymnasium
und Gesamtschule)
Geschichte Pädagogik
(Erziehungswissenschaft Profil Pädagogik)
Katholische Religion Sport
Doppelfach Kunst
- nur in Verbindung mit Kunst
 
Latein (lateinische Philologie)  
Mathematik  
Philosophie / Praktische Philosophie  
Physik  
Wirtschaft-Politik/Sozialwissenschaften  
Spanisch  

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Fächer im Master of Education GymGe - fachspezifischen Bestimmungen - legen in §1 folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen fest:

mindestens 14 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

  • einschließlich eines Eignungs- und Orientierungspraktikums im Umfang von 25 Praktikumstagen gem. §7 LZV
  • sowie eines mind. vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gem. §9 LZV

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 7 LP fachdidaktische Studien einschließlich 3 LP inklusionsorientierte Studien,
  • mindestens 20 LP Organismische Biologie und Ökologie,
  • mindestens 20 LP Molekulare Biologie und Physiologie und
  • mindestens 3 LP Humanbiologie

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 9 LP in Grundlagen der Chemie,
  • 6 LP in Mathematik,
  • 10 LP Anorganischer Chemie,
  • 10 LP in Organischer Chemie,
  • 8 LP in Physikalischer Chemie,
  • 5 LP in experimenteller anorganischer Chemie (Praktikum),
  • 5 LP in experimenteller organischer Chemie (Praktikum)
  • und 9 LP in Chemiedidaktik einschließlich 2 LP Inklusionsorienierte Studien oder fachwissenschaftlicher Vertiefung

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
darin fachwissenschaftliche Studien in

  • Neuere Literaturwissenschaft,
  • Sprachwissenschaft und
  • Mediävistik

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 20 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Sprachwissenschaft,
  • mindestens 20 LP fachwissenschaftliche Studien anglistische Literaturwissenschaft
  • mindestens 12 LP Sprachpraxis Englisch.
  • sowie 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen
    (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit).


Nachweis Graecum erforderlich sowie wahlweise Latinum oder Hebraicum

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 42 LP Sprach- und Literaturwissenschaft, davon
    • mindestens 18 LP französische Literaturwissenschaft und
    • mindestens 18 LP französische Sprachwissenschaft
  • sowie mind. 13 LP Didaktik der romanischen Sprachen

Wird der Teilstudiengang Französisch mit dem Teilstudiengang Spanisch kombiniert, so sind beim Zugang zu den beiden Teilstudiengängen Französisch und Spanisch nur für einen Teilstudiengang 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 8 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 9 LP Alte Geschichte,
  • mindestens 9 LP Mittelalterliche Geschichte,
  • mindestens 9 LP Geschichte der Frühen Neuzeit und
  • mindestens 9 LP Geschichte der Neuzeit.

Nachweis des Latinums

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 3 LP Grundlagen der Informatik,
  • 6 LP Algorithmen und Datenstrukturen,
  • 6 LP Objektorientierte Programmierung
  • 4 LP Technische Informatik,
  • 6 LP Internettechnologien
  • sowie drei aus den folgenden vier aufgeführten Nachweisen mit mindestens
    - 6 LP Softwaretechnologie,
    - 4 LP Kryptographie,
    - 4 LP Datenbanken
    - 6 LP fachdidaktische Studien einschließlich 2 LP inklusionsorientierte Studien

  • mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),

    davon mind. 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des kleinen Latinums
sowie Grundkenntnisse in Griechisch und Hebräisch empfohlen

"Die erforderlichen fachwissenschaftlichen Kompetenzen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen beruhen im Fach Katholische Religionslehre neben dem Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des kleinen Latinums auf Grundkenntnissen in Griechisch und Hebräisch." (siehe §1 Satz 2 und 3 fachspez. Bestimmungen Katholische Religionslehre)

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Kunst)


Mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 42 LP Fachpraxis
    davon je 6 LP in Zeichnen, Malerei, Skulptur/Plastik und Fotografie oder Film und
    14 LP Vertiefungsstudium Kunstpraxis davon mind. 6 LP Zeichnen, Druckgraphik, Malerei oder Skulptur/Plastik
  • 24 LP Fachwissenschaft
    davon 20 LP Kunstgeschichte und Kunstwissenschaften darunter mind. 10 LP Kunstgeschichte
  • 6 LP Fachdidaktik
    je 2 LP Grundfragen der Kunstpädagogik und Bildnerisches Gestalten bei Kindern und Jugendlichen

Die Adäquanz der Leistungen ist ggf. durch Arbeitsproben zu belegen

Das Studium affiner Fächer erfüllt die Zugangsvoraussetzungen zum Teilstudiengang Kunst erfahrungsgemäß meist nicht vollständig (z.B. Freie Kunst, sofern das Studium nicht Teil der Lehrerbildung dieser Schulform ist)
oder nur zu einem geringen Teil (Design, Kunstgeschichte etc.).

Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung

mindestens 152 LP Bachelorstudien im Fach Kunst (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 88 LP Fachpraxis
    • davon je 6 LP in Zeichnen, Malerei, Skulptur/Plastik und Fotografie oder Film (24 LP)
    • 20 LP Vertiefungsstudium Kunstpraxis darunter mind.10 LP Zeichnen, Druckgrafik, Malerei oder Skulptur/Plastik
    • weitere 30 LP Vertiefungsstudium Kunstpraxis oder Mediendesign davon
      20 LP Zeichnen, Druckgrafik, Malerei, Skulptur/Plastik oder Gestaltungspraxis
  • 44 LP Fachwissenschaft davon 40 LP Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft darunter
    20 LP Kunstgeschichte (unter Berücksichtigung aller Epochen)

Die Adäquanz der Leistungen ist ggf. durch Arbeitsproben zu belegen.

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 20 LP im Bereich lateinischer Lektüre bzw. lateinisch-deutscher Übersetzung (Prosa & Poesie),
  • mindestens 16 LP im Bereich lateinischer Grammatik bzw. deutsch-lateinischer Übersetzung,
  • mindestens 16 LP im Bereich der Interpretation lateinischer Werke (Prosa & Poesie) auf der Basis wissenschaftlicher Forschungen sowie
  • mindestens 8 LP im Bereich griechischer Lektüre (Prosa & Poesie).

Nachweis des Latinums und des Graecums erforderlich

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon mindestens

  • 12 LP in Analysis,
  • 9 LP Lineare Algebra,
  • 6 LP Stochastik,
  • 6 LP in Numerik oder Optimierung oder Geometrie oder Zahlentheorie.

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Musik)


Mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach Musik (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens

  • 6 LP fachdidaktische Studien
  • sowie Inhalte, die dem Teilstudiengang Musik für Gymnasien und Gesamtschulen im Kombinatorischen Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Arts entsprechen

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 9 LP im Bereich interdisziplinäre Studien;
     
  • sowie (kleines) Latinum oder Graecum.

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mindestens

  • 12 LP mathematische Grundlagen,
  • 18 LP Experimentalphysik,
  • 6 LP Theoretische Physik und
  • 10 LP physikalische Praktika.

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 10 LP Soziologie,
  • mindestens 10 LP Wirtschaftswissenschaft und
  • mindestens 10 LP Politikwissenschaft.

mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • insgesamt mindestens 42 LP Sprach- und Literaturwissenschaft, davon
    • mindestens 18 LP hispanische Literaturwissenschaft und
    • mindestens 18 LP hispanische Sprachwissenschaft
  • sowie mind. 13 LP Didaktik der romanischen Sprachen

Wird der Teilstudiengang Spanisch mit dem Teilstudiengang Französisch kombiniert, so sind beim Zugang zu den beiden Teilstudiengängen Französisch und Spanisch nur für einen Teilstudiengang 13 LP in der Didaktik der romanischen Sprachen nachzuweisen.

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (sportpraktische Felder)

sowie mindestens 75 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 8 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 35 LP Sportwissenschaftliche Themenfelder sowie
  • mindestens 22 LP sportpraktische Felder bzw. Methodikkurse.

zuletzt bearbeitet am: 05.01.2024

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