School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

M.Ed.-SPF Zugangs- und Studienvoraussetzungen

Für die Aufnahme in den Kombinationsstudiengang Lehramt Sonderpädagogische Förderung mit Abschluss Master of Education (M.Ed.-SPF) sind folgende allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen zu erbringen:

  1.  der Abschluss eines Bachelorstudiengangs oder eines vergleichbaren Studiengangs mit zwei Fächern sowie den beiden Förderschwerpunkten Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung, die in den Teilstudiengängen 1 und 2 (Fächer), Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften und den Teilstudiengängen 4 und 5 (Förderschwerpunkte) des Studienganges Master of Education -  Lehramt sonderpädagogische Förderung fortgeführt werden
  2. Zugangsvoraussetzungen Fächer: für jeden der gewählten Teilstudiengänge 1 und 2 mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach entsprechend den in §1 der PO fachspezifische Bestimmungen festgelegten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen,
  3. Zugangsvoraussetzungen Förderschwerpunkte:
    für den Förderschwerpunkt Lernen (TS4) einschließlich Sonder- bzw. Inklusionspädagogik mindestens 42 LP Bachelorstudien und für den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (TS5) einschließlich Sonder- bzw. Inklusionspädagogik mindestens 42 LP Bachelorstudien
  4. Zugangsvoraussetzungen Bildungswissenschaften: mind. 10 LP Bildungswissenschaften inkl. eines Eignungs- und Orientierungspraktikums (gem. §7 LZV) und eines mind. 4-wöchigen Berufsfeldpraktikums (gem. §9 LZV), erbracht im Rahmen eines Bachlorstudiums
  5. eine Bachelorthesis im Umfang von mind. 8 LP
  6. Insgesamt (Bachelor-)Leistungen, die für den Zugang zum Masterstudium relevant sind, im Umfang von mindestens 180 LP davon mindestens 31 LP an einer Universität, an einer Kunst- oder Musikhochschule oder an der Deutschen Sporthochschule Köln.

Sprachvoraussetzungen, spezifische Eignung und Auslandsaufenthalt

Für den Zugang zu allen Studiengängen Master of Education (M.Ed.) sind mit dem Zugangsantrag zudem Kenntnisse in zwei Fremdsprachen (auch Latein) nachzuweisen: sie sind in der Regel nachgewiesen durch die Hochschulzugangsberechtigung.

Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache (mindestens Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) nachzuweisen.

Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (Med-11) muss anhand der mit dem Zugangsantrag vorgelegten Unterlagen eine gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien feststellbar sein:
Kunst, Musik und Sport

Fachspezifische Eignung

Für den Zugang zu diesen Teilstudiengängen ist zudem der Nachweis der auf die Anforderung für das jeweilige Lehramt abgestimmten spezifischen Eignung erforderlich, der in der Regel mit dem Zugang zu einem einschlägigen Bachelorstudium erbracht wurde:
Kunst, Musik und Sport

  • Wenn dieser Nachweis bereits mit der Aufnahme in ein einschlägiges Bachelorstudium erbracht wurde,
    muss dies mit dem Antrag auf Zugang zu einem Studiengang Master of Education nachgewiesen werden. Bei gestalterischen Studiengängen (Kunst) empfiehlt es sich, dem Antrag hierzu aussagekräftige Unterlagen (Arbeitsproben) beizufügen.
  • Sofern im Zugangsverfahren festgestellt wird, dass der Nachweis nicht vorliegt, wird auf Antrag die Möglichkeit gegeben, die Eignung gegebenenfalls in besonderen Verfahren durch den jeweiligen Fach-Prüfungsausschuss feststellen zu lassen.

Für den Zugang zu einigen Teilstudiengängen der Studiengänge Master of Education (M.Ed.) ist mit dem Zugangsantrag ein Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten Dauer in dem jeweiligen Teilstudiengang nachzuweisen:
Englisch, Französisch

  • Der Auslandsaufenthalt ist in einem Land zu absolvieren, in dem die Fremdsprache als Umgangssprache gesprochen wird (§2 Abs. 3 Satz 7).
  • Bei einer Kombination der genannten Teilstudiengänge wird ein weiterer Auslandsaufenthalt von vergleichbarer Länge empfohlen.
  • Auslandsaufenthalte, die vor Einschreibung in das vorangegangene Bachelor-Studiums absolviert wurden, können anerkannt werden, wenn diese bei Einschreibung in den jeweiligen Studiengang Master of Education nicht länger als sechs Jahre zurückliegen. 
  • Hinweise zur Anrechnung auf den Auslandsaufenthalt finden Sie hier

Fächerkombinationen

Durch das Lehrerausbildungsgesetz ist vorgeschrieben, welche Fächer im Lehramt Sonderpädagogische Förderung miteinander kombiniert werden können.

Für das Lehramt Sonderpädagogische Förderung sind in Teilstudiengang 4 und 5 die Förderschwerpunkte Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung, in Teilstudiengang 3 Bildungswissenschaften und zwei Fächer in denTeilstudiengänge 1 und 2 zu studieren.

Die folgende Tabelle gibt mit Blick auf die Studienangebote der Bergischen Universität an, welche Lernbereiche und Unterrichtsfächer studiert werden können.

Fachkombinationen M.Ed.-SPF

Teilstudiengang 4 und 5 Teilstudiengang 1 Teilstudiengang 2
Sonderpädagogik FSP Lernen und
FSP Emotionale und soziale Entwicklung
Deutsch
oder
Mathematik
Das nicht in Teilstudiengang 1 gewählte Fach
oder
Biologie
Chemie
Englisch
Evangelische Religionslehre
Geschiche (neu ab WS23/24)
Französisch
Katholische Religionslehre
Kunst*
Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften – Sachunterricht
Musik*
Praktische Philosophie (neu ab WS23/24)
Physik**
Sport*

*Der Zugang zu den Teilstudiengängen Kunst, Musik und Sport setzt den Nachweis der spezifischen Eignung für diese Fächer voraus. Diese wird jeweils in besonderen Verfahren festgestellt, siehe Informationen zur spezifischen Eignung.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote durch das Studierendensekretariat.

**nur in Verbindung mit Mathematik als Teilstudiengang 2

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Die jeweiligen Prüfungsordnungen der einzelnen Förderschwerpunkte und Fächer sowie der Bildungswissenschaften im Master of Education Sonderpädagogische Förderung - fachspezifische Bestimmungen - legen in §1 folgende fachspezifische Zugangsvoraussetzungen fest:

mindestens 42 LP Bachelorstudien in den Grundlagen der Sonderpädagogik und im Förderschwerpunkt Lernen
(ohne Einbezug der Abschlussarbeit) davon

  • mindestens 12 LP im Bereich Grundlagen der Sonderpädagogik,

  • mindestens 15 LP im Bereich Grundlagen der Förderschwerpunkte und Diagnostik,

  • mindestens 15 LP im Bereich Förderschwerpunkt Lernen

mindestens 42 LP Bachelorstudien in den Grundlagen der Sonderpädagogik und im Förderschwerpunkt Emotional-soziale Entwicklung
(ohne Einbezug der Abschlussarbeit) davon

  • mindestens 12 LP im Bereich Grundlagen der Sonderpädagogik,
  • mindestens 15 LP im Bereich Grundlagen der Förderschwerpunkte und Diagnostik,
  • mindestens 15 LP im Bereich Emotional-soziale Entwicklung.

mindestens 10 LP Bachelorstudien (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)
einschließlich

  • eines Eignungs- und Orientierungspraktikums im Umfang von 25 Praktikumstagen gem. §7 LZV
    sowie
  • eines mind. vierwöchigen Berufsfeldpraktikums gem. §9 LZV

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 9 LP Fachdidaktik
  • sowie 2 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

Die fachwissenschaftlichen Studien müssen die Teilfächer Literaturwissenschaft und Sprachwissenschaft enthalten.

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 5 LP fachdidaktische Studien.

mindestens 38 LP (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

  • davon mindestens 7 LP Fachdidaktik
  • sowie 3 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 9 LP Fachdidaktik
  • sowie 2 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

mindestens 38 LP Bachelorstudien in Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 12 LP Sprachpraxis,
  • mindestens 10 LP fachwissenschaftliche Studien (Sprachwissenschaft),
  • mindestens 10 LP fachwissenschaftliche Studien (Literaturwissenschaft) und
  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien
  • sowie 4 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

Nachweis eines mindestens 3-monatigen Auslandsaufenthaltes

  • mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit).

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 8 LP fachdidaktische Studien,
  • mindestens 12 LP Sprachpraxis Französisch und
  • insgesamt mindestens 18 LP Sprach- und Literaturwissenschaft, davon
    • mindestens 9 LP in französischer Literaturwissenschaft und
    • mindestens 9 LP in französischer Sprachwissenschaft.

Das Studium des Teilstudiengangs setzt Sprachkenntnisse des Französischen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens voraus.

mindestens 38 LP Bachelorstudium in der Geschichte (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)
davon

  • mindestens 5 LP fachdidaktische Studien, sowie
  • mindestens 6 LP im Gebiet Alte Geschichte,
  • mindestens 6 LP im Gebiet Mittelalterliche Geschichte,
  • mindestens 6 LP im Gebiet Frühe Neuzeit,
  • mindestens 6 LP im Gebiet Neue und Neueste Geschichte

mindestens 38 LP Bachelorstudien in katholischer Religionslehre (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 6 LP fachdidaktische Studien
  • sowie 2 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)
  • Darüber hinaus werden Lateinkenntnisse vorausgesetzt.

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Kunst)

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon mind.

  • 20 LP Fachpraxis,
  • 7 LP Fachwissenschaft,
  • 11 LP Kunstpädagogik
  • sowie 2 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der Kunstpädagogik)

Die Adäquanz der Leistungen ist ggf. durch Arbeitsproben zu belegen
 

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (Fachpraxis Musik)


mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 7 LP fachdidaktische Studien.

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 15 LP fachdidaktische Studien
  • sowie 2 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit), davon

  • mindestens 5 LP fachdidaktische Studien sowie 2 LP inklusionsorientierte Fragestellungen (innerhalb oder außerhalb der fachdidaktischen Studien)

nur mit Mathematik kombinierbar

mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit)

  • Nachweis der fachspezifischen, auf die Anforderung für dieses Lehramt abgestimmten Eignung.
  • Gesonderte Note für fachpraktische Bachelorstudien (sportpraktische Felder)

sowie mindestens 38 LP Bachelorstudien im Fach (ohne Einbezug der Abschlussarbeit),
davon

  • mindestens 4 LP fachdidaktische Studien.
  • mindestens 10 LP sportpraktische Felder bzw. Methodikkurse.

zuletzt bearbeitet am: 03.01.2024

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