School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Portfolio Praxiselemente gemäß LABG

Das Portfolio Praxiselemente

  • dokumentiert die schulpraktische Ausbildung im individuellen berufsbiographischen Zusammenhang,
  • ist verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen,
  • soll zum integrativen Verständnis der verschiedenen Phasen und Teilbereiche des Weges zum Lehrerberuf beitragen,
  • ist keine Studienleistung im Sinne der Prüfungsordnung und wird im Studium nicht überprüft.

Durch das „Portfolio Praxiselemente“ dokumentieren Absolvent*innen den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen der Ausbildung.

Den förmlichen Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der einzelnen Ausbildungsabschnitte führen sie davon unabhängig allein durch die im Lehrerausbildungsgesetz jeweils vorgesehenen Nachweise.

Die Form des Portfolios wird durch das für Schulen zuständige Ministerium durch Regelungen nach § 12 Absatz 5 Satz 4 des Lehrerausbildungsgesetzes allgemein vorgegeben:
„Alle Praxiselemente tragen auch zu einer kontinuierlichen Eignungsreflexion bei. Sie werden in einem Portfolio dokumentiert. (LABG § 12 (1))

Das Portfolio wird in der Regel ab Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. Es dokumentiert die Ausbildung als zusammenhängenden berufsbiographischen Prozess (LZV § 13).

Das Portfolio Praxiselemente besteht aus zwei Teilen:

Der Dokumententeil stellt die Bescheinigungen der Praxiselemente zusammen, die auf dem Weg zum Lehrerberuf absolviert wurden.
 

Der Reflexionsteil gibt Gelegenheit, den eigenen Entwicklungsprozess in Studium und schulpraktischer Lehrerausbildung reflektiert zu dokumentieren.
Reflexionsanregungen, die sich auf die Kompetenzen beziehen, die nach LZV (§§ 7-9) in den einzelnen Praxiselementen erworben werden sollen, unterstützen die Bearbeitung dieses Teils.

In den Vorbereitungs- und Begleitseminaren erhalten die Studierenden Material, Anlass und Gelegenheiten, Aufbau und Ausgestaltung ihres Studiums und der eigenen professionellen Entwicklung reflektiert mitzugestalten.

Sie erwerben die Kenntnis der Notwendigkeit, dass das Portfolio Praxiselemente den landesspezifischen Vorgaben entsprechend zu führen ist.

Das Portfolio soll die eigene Erfahrung mit der schulischen Praxis und in diesem Kontext Aspekte der Eignungsreflexion im Zusammenhang dokumentieren.

Auch eigene Überlegungen und Ergebnisse der Seminararbeit können im Portfolio (z.B. die Praktikumsberichte) zu den Praxiselementen dokumentiert werden.

Reflexionsanregungen:

"Alle Praxiselemente werden in einem Portfolio dokumentiert."

§ 12 Absatz 1 LABG 2009
Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung vom 12. Mai 2009 (LABG 2009) in der geänderten Fassung von April 2016

"Durch das 'Portfolio Praxiselemente' dokumentieren Absolventinnen und Absolventen den systematischen Aufbau berufsbezogener Kompetenzen in den einzelnen Praxiselementen der Ausbildung. Den förmlichen Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der einzelnen Ausbildungsabschnitte führen sie davon unabhängig allein durch die im Lehrerausbildungsgesetz jeweils vorgesehenen Nachweise. Die Form des Portfolios wird durch das für Schulen zuständige Ministerium durch Regelungen nach § 12 Abs. 5 Satz 4 des Lehrerausbildungsgesetzes allgemein vorgegeben.
Das Portfolio wird in der Regel ab Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. Es dokumentiert die Ausbildung als zusammenhängenden berufsbiographischen Prozess."


§13 Lehramtszugangsverordnung (LZV)
Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität vom 18. Mai 2009 in der geänderten Fassung vom 25. April 2016 inkl. Änderungen zul. 06/2021

zuletzt bearbeitet am: 20.04.2022

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