School of Education - Lehrer*innenbildung an der BUW

Bewerbung und Einschreibung Master of Education für Studierende eines Kombinatorischen Bachelors an der BUW

Hier finden Studierende der Kombinatorischen Bachelorstudiengänge K.B.A., B.Sc.-AS und B.Ed.-SPF an der BUW die Informationen zum Zugangsverfahren Master of Education.

Die hier genannten Bewerbungsfristen gelten auch für Studierende, die ein Auflagenstudium in den Erweiterungsstudiengängen des K.B.A. oder im B.Ed.-SPF an der BUW absolvieren.

Für Studierende der BUW der Studiengänge B.Sc. Wirtschaftswissenschaft, Elektrotechnik, Maschinenbau und Bauingenieurwesen gelten die Fristen des externen Zugangsverfahrens, siehe: Zugangsverfahren extern
 

Für die Ein-/bzw. Umschreibung in einen Studiengang Master of Education muss bei der Immatrikulation beim Studierendensekretariat eine Bescheinigung des zuständigen Masterprüfungsausschusses (Aufnahmebescheid) vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass alle gemäß Prüfungsordnung des beantragten Masterstudiengangs erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.

Für den Master of Education koordiniert der Servicebereich der School of Education das Zugangsverfahren.

  • Die Aufnahme in einen Master of Education Studiengang muss beim zuständigen Zentralen Prüfungsausschuss Master of Education beantragt werden - mit dem Formular Zugangsantrag innerhalb der geltenden Antragsfristen.
  • Nach Prüfung des Antrags wird ein Aufnahmebescheid ausgestellt, der jeweils für die Einschreibung in das auf dem Bescheid ausgewiesene Semester gültig ist.
  • Die Einschreibung/ Umschreibung in den Master of Education erfolgt innerhalb der Umschreibefristen  durch Einreichen des Aufnahmebescheids und des Umschreibeformulars beim Studierendensekretariat.

Zugangsverfahren Master of Education

Mit Bachelorabschluss
Mit einem abgeschlossenen Erststudium Kombi-Bachelor of Arts K.B.A. , Kombi-Bachelor angewandte Naturwissenschaften B.Sc.-AS sowie dem Bachelor of Education Sonderpädagogische Förderung B.Ed.-SPF und Bachelor of Education Grundschule B.Ed.-G an der BUW kann ein Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts gestellt werden.

Ohne Bachelorabschluss
Wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, kann ein Antrag gestellt werden, wenn zum Abschluss des Bachelors noch maximal 15 LP fehlen - es müssen also mind. 165 LP nachgewiesen werden.

Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag nachzuweisen, dass die Bachelor-Thesis bereits im Zentralen Prüfungsamt angemeldet ist (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).
Weitere Informationen zu den Regelungen bei unvollständigen Zugangsvoraussetzungen

Auflagenstudium
Für Studierende, mit einem abgeschlossenen Erststudium an einer anderen Universität und zusätzlichen in einem Auflagenstudium an der BUW erbrachten Leistungen gelten die Fristen und Regelungen des internen Zugangsverfahrens für den Antrag auf Zugang für den Master of Education des jeweils passenden Lehramts.


 

In einen Studiengang Master of Education (M.Ed.) kann nur aufgenommen werden, wer die in den jeweiligen Prüfungsordnungen ausgewiesenen allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen in den beiden Fächern und in Bildungswissenschaften (inkl. Praktika) erfüllt.
Die Zugangsvoraussetzungen für die angebotenen Master of Education Studiengänge sind unterschiedlich.

Studierende der BUW, die eines der Profile Lehramt in einem Kombinatorischen Bachelorstudiengang vollständig studiert haben, erfüllen für den passenden Master of Education die Zugangsvoraussetzungen.


Allgemeine und fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sowie die Fachkombinationen für die Studiengänge Master of Education:

Der Zugang/ bzw. die Einschreibung in einen Kombinationsstudiengang Master of Education (M.Ed.) ist zum
Sommer- und zum Wintersemester möglich.

Der Zugangsantrag intern wird über den Servicebereich der School of Education beim Masterprüfungsausschuss gestellt:

  • für das Sommersemester: bis 1. März eines jeden Jahres
  • für das Wintersemester:    bis 1. September eines jeden Jahres

Die Einschreibung erfolgt über das Umschreibeformular zu den Einschreibungsfristen:

Antragsfristen Interne Anträge

  • für das Sommersemester: bis 1. März eines jeden Jahres
  • für das Wintersemester:    bis 1. September eines jeden Jahres
  • Der Zugangsantrag muss innerhalb der o.g. Fristen beim zentralen Prüfungsausschuss für die Kombinationsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education gestellt werden.
  • Das Antragsformular wird online (bzw. auf dem PC) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit
    allen erforderlichen Unterlagen (als pdf-Dokumente) per mail zugesendet.

Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:

  • Auszug Studienkonto mit mind. 165 LP aus StudiLöwe oder Bachelorzeugnis mit Transcript of Records
  • Gehört die Bachelor-Thesis zu den noch nachzuweisenden Leistungen, ist zusammen mit dem Antrag die Bestätigung über die Anmeldung der Thesis beim Zentralen Prüfungsamt (i.d.R. über den Studienkontoauszug) mit einzureichen
  • Spezielle Nachweise wie
    Sprachnachweise für Latein, Geschichte, Philosophie, Evangelische und Katholische Religion
    Nachweise fachspez. Eignung (Kunst, Musik, Sport, MDT, FRO),
    Auslandsaufenthalt (für Englisch, Französisch, Spanisch) und
    Nachweis fachpraktische Tätigkeit (für BK)
  • Zeugnis allg. Hochschulreife für den Nachweis der zwei Fremdsprachen
  • Bitte alle Dokumente (Transcript of Records, Zeugnisse, Praktika-Nachweise) mit aussagekräftigen/ zuordnenbaren Dateinamen versehen.
     
  • Die Unterschrift kann entweder durch Einscannen des unterschriebenen Formulars oder durch eine Signatur (z.B. Acrobat-Reader) erfolgen.
  • Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist das Einreichen des Antrags mit vollständigen Unterlagen.

  • Der Zugangsantrag muss innerhalb der o.g. Fristen beim zentralen Prüfungsausschuss für die Kombinationsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education gestellt werden.
  • Er kann frühestens gestellt werden, wenn noch maximal 30 LP (ab WS24/25 20 LP) an Zugangsvoraussetzungen fehlen bzw. 20 LP wenn zusätzlich z.B. Latinum, Auslandsaufenthalt oder fachprakt. Tätigkeit fehlen (müssen ab WS24/25 vollständig nachgewiesen werden).
  • Das Antragsformular wird online (bzw. auf dem PC) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit
    allen erforderlichen Unterlagen (als pdf-Dokumente) per mail zugesendet.

Folgende Dokumente sollen beigefügt werden:

  • Auszug Studienkonto Auflagenstudium (Erweiterungsstudiengänge) aus StudiLöwe
  • Ablehnungsbescheid der BUW mit ausgewiesenem Studienprogramm, ggfs. mit Markierung, der bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
  • Nachweise, die bei der ersten Antragstellung noch nicht eingereicht wurden, mit entsprechender Kennzeichnung
  • Spezielle Nachweise wie
    Sprachnachweise für Latein, Geschichte, Philosophie, Evangelische und Katholische Religion
    Nachweise fachspez. Eignung (Kunst, Musik, Sport, MDT, FRO),
    Auslandsaufenthalt (für Englisch, Französisch, Spanisch) und
    Nachweis fachpraktische Tätigkeit (für BK)
    falls diese Nachweise beim ersten Zugangsverfahren noch nicht vorlagen
  • Bitte alle Dokumente (Transcript of Records, Zeugnisse, Praktika-Nachweise) mit aussagekräftigen/zuordnenbaren Dateinamen versehen.
     
  • Die Unterschrift kann entweder durch Einscannen des unterschriebenen Formulars oder durch eine Signatur (z.B. Acrobat-Reader) erfolgen.
  • Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages ist das Einreichen des Antrags mit vollständigen Unterlagen.

Prüfung der Anträge / Zugangsvoraussetzungen

Der Servicebereich der School of Education koordiniert das Prüfverfahren der Zugangsvoraussetzungen und stellt die Bescheide aus.
Da dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, sind die jeweiligen Um-/Einschreibetermine (s.o.) nur verlässlich zu erreichen, wenn der Zugangsantrag und die entsprechenden Nachweise zu o.g. Antragsfristen eingehen.

Ein Bescheid wird nur ausgestellt, wenn mindestens 165 LP an Studienleistungen im Bachelor nachgewiesen, also verbucht sind. Angemeldete Prüfungen zählen nicht als nachgewiesene Prüfungsleistung.

In den Prüfungsordnungen der Master of Education Studiengänge sind in §2 die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen definiert.

  • Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen vollständig erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen.
     
  • Werden die allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen bis auf einen Rest von insgesamt maximal 15 LP bei fehlendem Bachelorabschluss erfüllt, kann die Aufnahme in den Master of Education Studiengang erfolgen - unter der Auflage, parallel zum Masterstudium die fehlenden Zugangsvoraussetzungen in dem Bachelorstudiengang nachzustudieren, in dem Sie an der BUW eingeschrieben sind und den Bachelor abzuschließen.

Ab WS24/25 gelten zusätzlich folgende Regelungen:
Gehört der Nachweis von fachpraktischen Bachelorleistungen gemäß §2 Abs2 der PO allgemeine Bestimmungen der M.Ed.-Studiengänge zu den Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sport, Kunst, Mediendesign und Designtechnik), ist die Aufnahme in den M.Ed. nur mit dem Nachweis aller erfolgreich abgeschlossener fachpraktischer Module im Bachelorstudium möglich (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).

Die Möglichkeit, mit sonstigen Auflagen gem. §2 Abs. 3 der PO in den M.Ed. aufgenommen zu werden, gilt letztmalig für die Einschreibung in den M.Ed. zum SoSe24. Ab WiSe 24/25 müssen die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen (bzw. eine Fremdsprache für M.Ed.-BK mit mind. einer beruflichen Fachrichtung) vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu siehe

(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).

Bescheide und Einschreibung

Nach Ablauf unseres internen Zugangsverfahrens erhalten Sie eine schriftliche Auskunft über dessen Ergebnis in Form eines Bescheides.

Falls Sie noch keinen Erstabschluss nachweisen können, gelten die folgenden Regelungen:
Ein Zugang ist nur möglich, wenn der Nachweis von maximal 15 LP zum Abschluss des vorangehenden Bachelor-Studiengangs noch aussteht. Diese Regelung geht davon aus, dass die zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel bereits erbracht sind und lediglich deren Bewertung und Bescheinigung noch aussteht.
Der Abschluss des Erststudiums ist dann innerhalb eines halben Jahres (erstes Mastersemester) nachzuweisen.

➢ Voraussetzung für die Einschreibung ohne Bachelorabschluss ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), Inhaber*innen der Fachhochschulreife können nur mit abgeschlossenem Bachelorstudium eingeschrieben werden.

Ab WS24/25 gelten zusätzlich folgende Regelungen:
Gehört der Nachweis von fachpraktischen Bachelorleistungen gemäß §2 Abs2 der PO allgemeine Bestimmungen der M.Ed.-Studiengänge zu den Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sport, Kunst, Mediendesign und Designtechnik), ist die Aufnahme in den M.Ed. nur mit dem Nachweis aller erfolgreich abgeschlossener fachpraktischer Module im Bachelorstudium möglich (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).

Die Möglichkeit, mit sonstigen Auflagen gem. §2 Abs. 3 der PO in den M.Ed. aufgenommen zu werden, gilt letztmalig für die Einschreibung in den M.Ed. zum SoSe24. Ab WiSe 24/25 müssen die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen (bzw. eine Fremdsprache für M.Ed.-BK mit mind. einer beruflichen Fachrichtung) vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu siehe

(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).

Wenn die nach zu studierenden Auflagen aus dem Ablehnungsbescheid bis auf max. 30 LP (ab WS 23/24 20 LP) nachgewiesen werden, können Sie in den Masterstudiengang eingeschrieben werden und die restlichen Auflagen parallel zum M.Ed.-Studium weiter im Rahmen des Erweiterungsstudiums zum Kombinatorischen Bachelor of Arts nachstudieren.
Für die Erfüllung dieser Auflagen wird die verbindliche Frist von zwei Semestern ausgewiesen.

Ausnahme: für eine Aufnahme in ein Erweiterungsstudium zum Master of Education (Drittfach) ist der vollständige Nachweis der allgemeinen und fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen erforderlich.

Für die Auflagenhöhe, die eine Aufnahme in den Master of Education ermöglicht, gelten ergänzend folgende Regeln:

  • Reduzierte Auflagenhöhe bei weiteren fehlenden allgemeinen Zugangsvoraussetzungen
    Das für den Umfang fehlender Zugangsvoraussetzungen genannte Maß von 30 LP (bei vorliegendem Erstabschluss) reduziert sich, sofern neben den mit Leistungspunkten bezifferbaren fachlichen, fachdidaktischen und bildungswissenschaftlichen Zugangsvoraussetzungen weitere Zugangsvoraussetzungen: Sprachvoraussetzungen, Auslandsaufenthalt für das Studium moderner Fremdsprachen sowie die Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mind. 26 Wochen für das Lehramt an Berufskollegs hinzukommen.
  • Das für die Zulassung zum Master of Education mögliche Maß reduziert sich für jede fehlende weitere Zugangsvoraussetzung um 10 LP.
    Beispiel: wenn der Nachweis des Latinums fehlt, kann eine Zulassung nur erfolgen, wenn der Umfang der noch nach zu studierenden Auflagen maximal 20 LP umfasst. Wird dieses Maß überschritten, kann die Zulassung nicht erfolgen.

    Info Unvollständige Zugangsvoraussetzungen

    Info Regelungen Auflagen LP und sonstige fehlende Zugangsvoraussetzungen

Ab WS24/25 gelten zusätzlich folgende Regelungen:
Gehört der Nachweis von fachpraktischen Bachelorleistungen gemäß §2 Abs2 der PO allgemeine Bestimmungen der M.Ed.-Studiengänge zu den Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sport, Kunst, Mediendesign und Designtechnik), ist die Aufnahme in den M.Ed. nur mit dem Nachweis aller erfolgreich abgeschlossener fachpraktischer Module im Bachelorstudium möglich (i.d.R. über das Transcript of Records/Studienkontoauszug).

Die Möglichkeit, mit sonstigen Auflagen gem. §2 Abs. 3 der PO in den M.Ed. aufgenommen zu werden, gilt letztmalig für die Einschreibung in den M.Ed. zum SoSe24. Ab WiSe 24/25 müssen die Zugangsvoraussetzungen Auslandsaufenthalt, fachpraktische Tätigkeit, Sprachnachweise Latinum, Graecum, Hebraicum sowie zwei Fremdsprachen vor Ein-/Umschreibung in den M.Ed. vollständig nachgewiesen werden.
Weitere Informationen hierzu siehe

(Beschluss Zentraler Prüfungsausschuss der Studiengänge Master of Education vom 08.12.2023).

Aufnahmebescheid mit Auflagen

Sie erhalten einen Aufnahmebescheid mit Auflagen mit dem Sie sich zusammen mit dem Umschreibeformular in den Masterstudiengang einschreiben können.

Informationen zum Umschreibeverfahren einschließlich der dort geltenden Termine finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats:
https://www.studierendensekretariat.uni-wuppertal.de/de/umschreibung/aenderung/umschreibung-in-einen-nc-freien-studiengang

zuletzt bearbeitet am: 22.01.2024

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